Stabsarbeit
Die Stabsarbeit bei Großschadenslagen wird in FwDV 100 'Führung und Leitung im Einsatz' geregelt.
Dies sind u.a. folgende Stabsfunktionen:
Zu besetzende Sachgebiete (S):
S 1 (Personal) steuert alle operativen Einsatzkräfte.
S 2 (Lage) trägt alle erforderlichen Fakten zur Beurteilung der Lage zusammen. Zum Sachgebiet S 2 gehören auch die Funktionen Einsatztagebuch und Sichtung.
S 3 (Einsatz) koordiniert und überwacht alle Einsatzaufträge. Diesem Sachgebiet ist auch die Funktion Auftragskontrolle zugewiesen.
S 4 (Logistik) steuert die gesamte Logistik und das benötigte Material.
S 5 (Presse- und Medienarbeit) koordiniert die Presse- und Medienarbeit mit allen Beteiligten.
S 6 (IT und Kommunikation) stellt die IT und die gesamte Kommunikationtechnik bereit.